Bei vielen rechtlich weitreichenden Geschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben, häufig aber auch sonst empfehlenswert. Die Aufgabe des Notars erstreckt sich nicht nur auf die Errichtung einer Urkunde. Vielmehr berät er die Beteiligten umfassend. Er ermittelt den tatsächlichen Willen, empfiehlt mögliche Gestaltungen und zeigt dabei insbesondere die Rechtsfolgen und auch die bestehenden Risiken auf. Ziel seiner Tätigkeit ist es, eine sichere und auf die Bedürfnisse der Beteiligten zugeschnittene Lösung zu finden.
Um für Sie eine optimale und Ihren Zielen entsprechende Lösung zu finden, legen wir Wert auf den persönlichen Kontakt und eine individuelle Beratung. Notarielle Beratung und Gestaltung sind Vertrauenssache. Dabei ist der Notar im Unterschied zur Tätigkeit als Rechtsanwalt Träger eines öffentlichen Amtes und zur Neutralität verpflichteter Betreuer der Beteiligten. Er muss die Interessen aller Vertragsparteien im gleichen Maße schützen. Nur so kann eine faire und ausgewogene Gestaltung erreicht werden.
Einige Beispiele notarieller Tätigkeiten sind:
- Grundstückskaufverträge
- Kauf von Wohnungs- und Teileigentum (Aufteilung, Teilungserklärung etc.)
- Bauträgerverträge
- Stellung von Sicherheiten (Grundschulden, Hypotheken, Reallasten)
- Übertragungsverträge
- Gründung von Gesellschaften (GbR, oHG, KG, UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG)
- Registeranmeldungen
- Anteilsübertragungen
- Änderung von Gesellschaften (Verschmelzung, Umwandlung)
- Gestaltung der Unternehmensnachfolge
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Eheverträge
- Vereinbarungen bei Getrenntleben/Scheidung
- Verträge zwischen nichtehelichen Partnern
- Adoption
- Beratung und Gestaltung von Testamenten
- Erbverträge
- Erb-/Pflichtteilsverzicht
- Erbscheinsanträge
- Vermächtniserfüllung
- Erbausschlagung
- Gestaltungen zu Lebzeiten
- Gründung von Vereinen
- Gestaltung von Veränderungen
- Beratung und Gestaltung bzgl. der Satzung und Pflichten des Vorstands
- Registeranmeldungen
- Eidesstattliche Versicherungen
- Beglaubigungen
- Tatsachenbescheinigungen
Sie können von uns erwarten:
- zügige Terminvergaben
- kompetente und gründliche Beratung
- praxisorientierte Lösungen
- schnelle Erledigung anstehender Vollzugsschritte
- hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität