Allgemeines Zivilrecht

Für viele Bereiche des täglichen Lebens ist das allgemeine Zivilrecht maßgeblich. Es regelt die Rahmenbedingungen für Geschäfte und Transaktionen der Privatpersonen und von Unternehmen. Für Unternehmen gelten häufig zusätzliche Anforderungen, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergeben und zu erheblichen Nachteilen führen können, wenn sie den Unternehmern nicht bekannt sind und nicht beachtet werden. Privatpersonen unterliegen zudem besonderem Schutz gegenüber Unternehmen durch Einschränkungen der grundsätzlich bestehenden Vertragsfreiheit. Nicht alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen der Verbraucher unterworfen ist, müssen von ihm akzeptiert werden. Sie können unwirksam sein, insbesondere wenn sie im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen stehen. Im Kaufrecht gibt es zum Schutz des Privatkunden gegenüber dem Unternehmen besondere Regelungen zum sog. Verbrauchsgüterkauf. Gewährleistungsausschlüsse bzw. Verkürzung von Fristen für Mängelansprüche können unwirksam sein. Es gilt eine Beweislastumkehr mit der Folge, dass der Unternehmer zunächst nachweisen muss, dass die verkaufte Ware im Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei war. Das fällt ihm oft schwer, wobei dies jetzt sogar – vielfach noch nicht so bekannt – für das erste Jahr ab Übergabe gilt.

Gerade im Kaufrecht aber auch bei Werkverträgen stellen sich immer wieder Probleme zu den Fragen, ob und wann der Kunde/Auftraggeber Mängelansprüche hat, wie und innerhalb welcher Verjährungsfrist er diese mit Erfolg durchsetzen kann. Um die Verjährung zu hemmen gibt es Mittel wie z.B. auch ein selbständiges Beweisverfahren, die bekannt sein und beachtet werden müssen. Es gibt zwar für den Bereich des allgemeinen Zivilrechts keine eigene Fachanwaltschaft, gleichwohl sind spezielle Kenntnisse und Erfahrungswissen erforderlich, um die Mandanten fachgerecht beraten und vertreten zu können.

Beispiele für allgemeines Zivilrecht sind auch Fragen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Belastung eines Grundstücks oder Erbbaurechts, mit Kredit- und Leasingverträgen, aber auch allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Besitz und Eigentum. Von zunehmender Bedeutung ist auch das Reiserecht, da die Rechte der Verbraucher hier gestärkt worden sind, sei es bei Verspätungen und Ausfällen von Bahn- und Flugverbindungen, sei es im Zusammenhang mit Problemen mit dem Urlaubsquartier.

Auch der Grundsatz, dass jeder, der schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder auch nur fahrlässig, Pflichten aus einem Vertrag verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet sein kann, ist Folge der Regelungen im allgemeinen Zivilrecht. Das gilt in gleicherweise, wenn jemand auch ohne vertragliche Verbindung in seiner körperlichen Unversehrtheit, seinem Eigentum oder seinen persönlichen Rechten verletzt wird. Er hat dann Ansprüche aus sog. unerlaubter Handlung.

Die nur beispielhaft aufgeführten Fragen, die sich im allgemeinen Zivilrecht stellen können, sind somit unterschiedlichster Natur. Wir bieten auch insoweit eine kompetente und zielorientierte Beratung an.

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