Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir vertreten Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Im Bereich des Handelsrechts haben wir langjährige Erfahrung darin, Unternehmen in jeder Rechtsform im Bereich des Handelsrechts, also insbesondere bei Geschäften zwischen Unternehmen (b2b) zu vertreten. Hierzu zählt auch das Recht der Handelsvertreter.

Wir beraten und begleiten Sie auch bei der Ausgestaltung von Vertriebs- und Kooperationsverträgen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts begleiten wir Sie von der Unternehmensgründung bis zur Aufgabe, beim Unternehmenskauf und  Unternehmensverkauf sowie in Bezug auf  Unternehmensnachfolge.

Wir beraten Sie in allen Gestaltungsfragen und vertreten Sie in diesem Bereich gerichtlich wie außergerichtlich. Insbesondere vertreten wir langjährig Gesellschaften wie auch Gesellschafter bei gesellschaftsinternen Streitigkeiten. Genauso betreuen wir Gesellschaften und auch ihre Leitungsorgane, also Geschäftsführer und Vorstände bei Auseinandersetzung in Bezug auf das Dienstverhältnis und entsprechender Anstellungsverträge. Ebenso haben wir langjährige profunde Erfahrung in Fragen betreffend die Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern.

Unser Leistungsspektrum:

  • Gestaltung und Überprüfung von Verträgen zwischen Unternehmen (Kooperationsvereinbarungen, Vertriebsverträge, Kauf von einzelnen Wirtschaftsgütern oder Sachgesamtheiten)
  • gerichtlich und außergerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen zwischen Unternehmen sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Handelsvertreterrecht
  • Beratung in allen gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsfragen wie die Wahl der geeigneten Rechtsform, Gründung oder Umgestaltung, Begleitung von Umwandlungsmaßnahmen
  • Begleitung beim Unternehmenskauf kleiner und mittlerer mittelständischer Unternehmen
  • Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und deren Anpassung in bestehenden Unternehmen
  • Beratung und Begleitung bei der Unternehmensnachfolge einschließlich notwendiger Anpassungen und Umgestaltungen
  • Gestaltung von Anstellungs- und Dienstverträgen für Organe von Gesellschaften (Geschäftsführer, Vorstände)
  • Beratung und gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten (Begleitung bei Gesellschafterversammlungen, gerichtliche Vertretung und Vertretung im Rahmen von Schiedsgerichtsverfahren)
  • Beratung und gerichtliche Vertretung in Bezug auf die Inanspruchnahme von Gesellschaftern und Geschäftsführern sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche auf Haftung

So erreichen Sie uns.