Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist ein besonderes.

Der Vermieter einerseits möchte von dem Mieter für das ihm zur Verfügung gestellte und fortlaufend erhaltene und/oder modernisierte Mietobjekt die ortsübliche Miete erhalten und erwartet, dass der Mieter die Mietsache pfleglich behandelt und das Eigentum des Vermieters nicht beschädigt.

Der Mieter wiederum möchte „seine“ Räume nach seinen Vorstellungen und Bedürfnissen gestalten und dort, unbeeinträchtigt von Mängeln, Lärm und Belästigungen in Ruhe leben oder arbeiten. Insbesondere für den Wohnraummieter ist die Wohnung sein ganz privater Rückzugsort, der besonderen Schutz genießt.

Und selbstverständlich möchten beide ein vertrauensvolles Miteinander führen.

Dass dieser Idealfall leider oft nicht gegeben ist, erkennt man immer wieder an den veröffentlichen Gerichtsentscheidungen.

Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter von Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnissen sowohl bei der Gestaltung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen als auch bei den Streitigkeiten, die sich im Laufe oder bei der Beendigung eines Mietverhältnisses ergeben.  Dies sind insbesondere:

  • Kündigungen und Räumungsverfahren wegen Zahlungsverzuges des Mieters, Störungen des Hausfriedens, Eigenbedarfskündigung
  • Minderung der Miete wegen Mängeln der Mietsache, wie zum Beispiel Schimmel, nicht behobener Wasserschaden u.ä.
  • Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen der Mietsache, oder nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (Achtung: kurze Verjährung)
  • Geltendmachung und Vollstreckung von Zahlungsforderungen, wie z.B. rückständige Miete, Kaution, Nachforderung aus Heiz- und Betriebskostenabrechnung
  • Mieterhöhungen nach Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Modernisierungsmieterhöhungen
  • Untervermietungen

Sind Sie kein Mieter, sondern Eigentümer in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, so ergeben sich auch hier vielerlei Fragen und Streitpunkte rund um das Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Dies sind unter anderem Beschlüsse der Gemeinschaft, mit denen Sie nicht einverstanden sind, Veränderungen oder Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums, Instandhaltungsrücklagen und Jahresabrechnungen oder ein Verwalter, der seine Aufgaben vernachlässigt.

Auch hier stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit Rat und Tat zur Seite.

Eckhard Adolph

Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Sekretariat 02381 9245232
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