Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst verschiedene Gebiete des alltäglichen Lebens.  Erfasst werden sämtliche Streitigkeiten in der Sozialversicherung.

  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Arbeitslosen – und Arbeitsförderungsrecht

Ferner erfasst das Sozialrecht auch verschiedenen Streitigkeiten außerhalb der Sozialversicherung. Hierzu gehören insbesondere das Schwerbehindertenrecht und Ansprüche auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

All diesen Themengebieten ist gemein, dass das Sozialrecht häufig dann zur Anwendung kommt, wenn sich der Mandant in einer sozialen Notlage befindet, sei es, weil dieser während der Berufsausübung oder auf dem Wege dorthin einen schweren Unfall erleidet oder sei es, weil der Mandant seinen Beruf verloren hat und nunmehr Arbeitslosengeld I bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen muss. Auch der Umstand, dass der bisherige Beruf auf Grund einer Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens nicht mehr ausgeübt werden kann, ist ein schwerer Einschnitt in das Leben des Betroffenen und kann dazu zwingen, eine Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung beantragen zu müssen.

Besonders belastend wird es für den Betroffenen, wenn der zuständigen Leistungsträger über den Antrag gar nicht entscheidet oder eine ablehnende Entscheidung trifft. Vor diesem Hintergrund ist es besonders ratsam, einen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Sozialrecht an seiner Seite zu haben, der bei der Durchsetzung der Rechte hilft.

  • Arbeitslosengeld
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • gesetzliche Krankenversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Kinderzuschlag
  • Schwerbehindertenrecht
  • soziale Pflegeversicherung
  • Sozialleistungsbetrug (Strafverfahren/Bußgeldverfahren)

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